Mediation im Privatbereich
Themenschwerpunkte > Mediation / Konflikt-Einzelberatung
Konflikte und Auseinandersetzungen in Beziehungen gehören zu unserem Alltag.
Und trotzdem haben wir nur in seltenen Fällen gelernt, gut damit umzugehen.
So können unsere privaten Beziehungen
• in Ehe, Partnerschaft oder Familie
• mit Freunden und Freundinnen
• zwischen Nachbarn, mit Mietern oder Vermietern
durch tief verwurzelte Missverständnisse, gegenseitige Verletzungen und Kränkungen anhaltend beeinträchtigt werden und zu erheblichen persönlichen Belastungen führen.
„Wir können einfach nicht mehr mit einander reden"..... "Die Situation erscheint aussichtslos".... "Das kostet mich all meine Kraft"..... "Alleine kommen wir da wirklich nicht weiter".............
"So hat es einfach keinen Sinn!"
Professionelle Unterstützung von außen durch einen neutralen Mediator kann helfen, Konfliktparteien weg von der emotionalen Ebene, hin zu einer sachbezogenen Kommunikation zu bringen. Sobald diese Grundlage für eine gemeinsame Konfliktbeilegung wieder gegeben ist, können sie nach Lösungen suchen, die beider Interessen berücksichtigen und eine konstruktive Zukunft ermöglichen.
Wie funktioniert es?
Sie entscheiden miteinander die Themen, über die gesprochen und verhandelt werden soll.
Eine Entscheidung für eine Mediation kann nach jeder Sitzung überdacht und gegebenenfalls auch geändert werden.
Als Mediator sorge ich für
• eine klare Struktur im Verfahren und in der Gesprächssteuerung
• einfache und akzeptable Gesprächsregeln
• faire und stressfreie Grundlagen der Konfliktbewältigung
• absolute Vertraulichkeit während des Prozesses
• Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten und ihrer Kompetenz, Konflikte zukunftsorientiert anzugehen
• zeitliche Effizienz sowie kostengünstige Angebote.
Der Fokus liegt bei praktikablen Lösungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären können.
Zum Ende eines Mediationsprozesses kann eine schriftliche, verbindliche Vereinbarung getroffen werden, in der die Parteien alle ihnen wichtigen Fragen einvernehmlich regeln.
Eine Prüfung durch Dritte (z.B. RechtsanwältInnen, SteuerberaterInnen) kann erwogen werden. zurück